- Staatlich gefördert mit 60 Euro im Jahr
- Individuell und flexibel anpassbar
- Für alle Pflegestufen, auch bei Demenz
Die Pflegezusatzversicherung der SDK
PFLEGEprivat - Ihre flexible Lösung für alle Pflegestufen inklusive staatlicher Förderung
Mit der Pflegezusatzversicherung unseres Partners Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) sichern Sie sich individuell für die Pflegestufen 0 bis 3 ab. Viele Menschen sind im Pflegefall auf teure Pflegeleistungen zu Hause oder im Pflegeheim angewiesen. Doch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Schützen Sie Ihr Vermögen mit einer Pflegezusatzversicherung. Bei PFLEGEprivat belohnt Sie zudem der Staat für Ihre private Vorsorge mit einer Förderung.
Das leistet PFLEGEprivat für Sie
Seit dem 1. Januar 2013 bietet der Staat eine Förderung von 60 Euro pro Jahr für die private Pflegeversicherung an, den sogenannten Pflege-Bahr. Damit hat er die Möglichkeit geschaffen, günstig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die Zusatzversicherung der SDK PFLEGEprivat deckt die Lücken der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Ein weiterer Vorteil: Wählen Sie aus den Tarifvarianten den Versicherungsschutz, der zu Ihnen passt.
Ihre Vorteile mit der Pflegezusatzversicherung PFLEGEprivat
- Flexible und individuelle Deckung der Lücken, die die gesetzliche Pflegepflichtversicherung offen lässt. Bestimmen Sie selbst, welche Geldleistungen Sie bei ambulanter oder stationärer Pflege in Pflegestufe 0 bis 3 erhalten.
- Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegestufe 1 bei lebenslanger Anpassung der Leistungen an das Marktniveau (Dynamik), bei Wahl des PFLEGEprivat Ergänzungstarifs PS.
- 60 Euro im Jahr gratis vom Staat und Leistungen ab dem ersten Tag, wenn Sie den Fördertarif wählen.
Aufbau der Pflegestufen und gesetzliche Leistungen
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung übernimmt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit in die Pflegestufen 0 bis 3 anhand des anzunehmenden Hilfebedarfs pro Tag. Vereinfacht gesagt gilt: Je größer der Hilfsbedarf, desto höher die Pflegestufe und die gesetzlichen Leistungen. Allerdings vergrößert sich in der Regel auch die finanzielle Lücke mit dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Pflegestufe |
Grad | Ø Durchschnittlicher Hilfsbedarf am Tag |
0 | "Eingeschränkte Alltagskompetenz" (z. B. Demenz) |
Benötigt erhöhtes Maß an Beaufsichtigung und Betreuung |
1 | Erhebliche Pflegebedürftigkeit |
≥ 90 Min. |
2 | Schwere Pflegebedürftigkeit |
≥ 180 Min. |
3 | Schwerste Pflegebedürftigkeit |
≥ 300 Min. |
Die perfekte Kombination aus gesetzlicher und privater Pflegeversicherung
Die Kombination aus Pflegepflichtversicherung und PFLEGEprivat garantiert sicheren Schutz vor hohen Pflegekosten. Dabei besteht die Absicherung aus drei Schichten: Die erste Schicht ist die gesetzliche Pflegeversicherung als Grundabsicherung. Die SDK bietet darauf aufbauend den PFLEGEprivat Fördertarif zur Minimalabsicherung (Schicht 2) und als 3. Schicht mit dem PFLEGEprivat Ergänzungstarif ein Rundum-sorglos-Paket als dritte Schicht an.
Die Tarifvarianten der SDK zur privaten Pflegezusatzversicherung im Überblick
- PFLEGEprivat Fördertarif PZ (Schicht 2): Minimalabsicherung, mit der Sie die Grundvoraussetzung für die staatliche Förderung schaffen. Im Pflegefall besteht hiermit jedoch weiterhin eine Lücke.
- PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS (Schicht 3): Zusätzliche Absicherung eines leistungsstarken und individuellen Rundum-Schutzes durch den PFLEGEprivat Ergänzungstarif "PS".
1. Schicht: Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
- Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (GPV) ist Teil unseres Sozialversicherungssystems.
- Die Leistungen sind gesetzlich definiert und stellen nur eine Grundversorgung dar.
- Beispiel: Bei vollstationärer Pflege in Pflegestufe 3 liegt der Regelsatz bei 1.550 Euro (Stand 2013). Die Kosten dafür liegen allerdings bei rund 3.680 Euro (Ermittlung aus SDK Versichertenbestand).
- Diese Lücke können Sie mit Hilfe von PFLEGEprivat abdecken.
2. Schicht: PFLEGEprivat Fördertarif PZ
- Diesen Tarif hat die SDK speziell auf die Anforderungen des Staates zum Erhalt der Förderung von 60 Euro jährlich abgestimmt.
- Fördervoraussetzungen: Mindestens 15 Euro Monatsbeitrag. Der Staat übernimmt davon 5 Euro. Der Beitrag muss darüber hinaus so hoch sein, dass Sie in Pflegestufe 3 eine Leistung von 600 Euro bekommen. Der Monatsbeitrag richtet sich außerdem nach dem Eintrittsalter.
- Keine Gesundheitsprüfung.
- Leistungen für alle Pflegestufen.
- Anspruch auf Leistungen nach fünf Jahren, wenn nicht der Ergänzungstarif PS gewählt wird.
- Feste Absicherungs-Prozentsätze: Bei einem Monatsbeitrag, der beispielsweise 600 Euro in der Pflegestufe 3 abdeckt, beträgt die Leistung 60 Euro in der Pflegestufe 0.
Pflegestufe |
Prozentsatz | Beispiel |
3 |
100 % | 600 EUR |
2 |
30 % | 180 EUR |
1 |
20 % | 120 EUR |
0 |
10 % | 60 EUR |
3. Schicht: PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS *
- Vollständige Absicherung der Pflegekosten möglich.
- Individueller Absicherungsbetrag: Monatsgeld, das der Pflegebedürftige monatlich erhält. Dies gilt für jede Pflegestufe, unterschieden nach ambulanter und stationärer Versorgung.
- Lebenslange Dynamisierung der Leistung auch im Pflegefall: Die Pflegeleistung wird an die Preisentwicklung in Deutschland angepasst.
- Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegestufe 1.
- Umfangreiche Assistance-Leistungen (zum Beispiel Fahrdienstvermittlung, Organisation einer Essensauslieferung, Einkaufshilfe).
- Optionale Anwartschaftsversicherung für Pflegestufe 2, 1 und 0. Damit sichern Sie sich auf Wunsch schon heute für wenig Geld das Recht auf einen vollumfänglichen Schutz zu einem späteren Zeitpunkt.
- Keine Wartezeiten.
Ergänzungen zur 3. Schicht
Für ein Rundum-sorglos-Paket können Sie auf Wunsch Einmalleistungen bei unfallbedingtem Eintritt in die Pflegebedürftigkeit in den Versicherungsschutz mit einschließen, zum Beispiel für Umbaumaßnahmen oder Hilfsmittel. Dies gilt jedoch nur in Kombination mit dem PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS.
Beitragsbeispiele für PFLEGEprivat
Um Ihnen einen Überblick über Beitragshöhe und Leistung zu geben, finden Sie nachfolgend ein paar ausgewählte Beitragsbeispiele vom Mindest- bis zum Top-Schutz.
Mindestabsicherung
Alter* |
30 | 45 |
60 |
Monatsgeld Pflegestufe 3 | 1.000 EUR | 620 EUR | 600 EUR |
Monatsgeld Pflegestufe 2 | 300 EUR | 186 EUR | 180 EUR |
Monatsgeld Pflegestufe 1 | 200 EUR | 124 EUR | 120 EUR |
Monatsgeld Pflegestufe 0 | 100 EUR | 62 EUR | 60 EUR |
Monatlicher Beitrag** | 10,00 EUR | 10,00 EUR | 21,70 EUR |
(Fördertarif PZ zur Inanspruchnahme der staatlichen Förderung) |
Absicherung mit einem maximalen Eigenanteil von 750 Euro
Alter* |
30 | 45 |
60 | |
Monatsgeld Pflegestufe 3 | Stationär | 1.880 EUR | ||
Ambulant | 1.688 EUR | |||
Monatsgeld Pflegestufe 2 | Stationär | 1.174 EUR | ||
Ambulant | 674 EUR | |||
Monatsgeld Pflegestufe 1 | Stationär | 1.049 EUR | ||
Ambulant | 311 EUR | |||
Monatsgeld Pflegestufe 0 | Stationär | 311 EUR | ||
Ambulant | 311 EUR | |||
Monatlicher Beitrag** | 23,28 EUR | 42,48 EUR | 88,25 EUR | |
(Grundlage: durchschnittliche Kosten aus dem SDK-Versichertenbestand, Fördertarif PZ und Ergänzungstarife PS3D, PS2D, PS1D, PS0D) |
Absicherung mit einem maximalen Eigenanteil von 250 Euro
Alter* |
30 | 45 |
60 | |
Monatsgeld Pflegestufe 3 | Stationär | 1.880 EUR | ||
Ambulant | 1.688 EUR | |||
Monatsgeld Pflegestufe 2 | Stationär | 1.674 EUR | ||
Ambulant | 1.174 EUR | |||
Monatsgeld Pflegestufe 1 | Stationär | 1.549 EUR | ||
Ambulant | 811 EUR | |||
Monatsgeld Pflegestufe 0 | Stationär | 560 EUR | ||
Ambulant | 560 EUR | |||
Monatlicher Beitrag** | 42,28 EUR | 73,56 EUR |
150,81 EUR | |
(Grundlage: durchschnittliche Kosten aus dem SDK-Versichertenbestand, Fördertarif PZ und Ergänzungstarife PS3D, PS2D, PS1D, PS0D) |
*Das Alter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.
** Nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 5 Euro monatlich.
Häufige Fragen
Zuerst muss der Ehegatte sein Vermögen und sein Einkommen beisteuern. Ist dieser nicht vorhanden oder sind dessen Mittel erschöpft, besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in "gerader Linie". Das sind in der Regel die Kinder der pflegebedürftigen Person.
In solchen Fällen müssen Kinder ihr Einkommen gegenüber dem Sozialamt offenlegen. Abhängig von bestimmten Faktoren wie zum Beispiel Verdienst, Wohnsituation, Anzahl und Alter der Kinder oder Aufwände für private Altersvorsorge reduziert sich das Einkommen um gewisse Freibeträge. Vom verbleibenden Einkommen wird die Hälfte als Unterhaltsbeitrag festgelegt.
Die Leistungspflicht beginnt mit der Zahlung der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Hierfür ist der Zeitpunkt der Antragstellung relevant. Voraussetzung für die Antragstellung ist die ärztliche Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wurde nur der Fördertarif PZ abgeschlossen, gilt eine anfängliche Wartezeit von fünf Jahren.
Die Pflegezusatzversicherung der SDK unterscheidet nicht danach, ob die Pflege durch Angehörige oder Pflegefachpersonal durchgeführt wird. Sie zahlt in jeder Pflegestufe die volle vertraglich vereinbarte Leistung.
Da Sie als junge Person eine deutlich längere Ansparphase haben, ist Ihr Beitrag viel günstiger (siehe Beitragsbeispiele für PFLEGEprivat).
Pflegebedürftigkeit ist überwiegend, aber nicht immer eine Frage des Alters. Tritt ein Pflegefall bereits im jungen Alter ein, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Erkrankung, sind die Folgen häufig ungleich schlimmer.
- Die versicherte Leistung ist ein Pflegetagegeld.
- Die monatliche Beitragszahlung des Versicherungsnehmers beträgt mindestens 10 Euro. Der Gesamtbeitrag bestehend aus Eigenbeitrag und staatlicher Förderung beträgt dann 15 Euro.
- Der Tarif sieht Leistungen in allen Pflegestufen vor (Pflegestufe 0 bis 3).
- Die Leistung in Pflegestufe 3 betragen mindestens 600 Euro monatlich.
- Die zu versichernde Person ist mindestens 18 Jahre alt.
- Es besteht ein Kontrahierungszwang auf der Seite des Versicherungsunternehmens, das bedeutet, dass die Versicherung den Antrag des Kunden nicht ablehnen darf. Eine Ausnahme gilt, wenn bereits Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden.
- Die Wartezeit darf 5 Jahre nicht übersteigen.
Beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung bevollmächtigen Sie die SDK zur Beantragung der Förderzulage. Die Förderung wird erstmalig im Frühjahr 2014 rückwirkend für 2013 gezahlt. Die SDK erhebt von Ihnen nur den Beitrag abzüglich der Zulage in Höhe von fünf Euro monatlich. Die Zulage wird vom Staat direkt an die SDK ausgezahlt.